Liebe teemer-AnwenderInnen,
in den nächsten Monaten werden eine Reihe neuer gematik-Anforderungen umgesetzt, die sich auf den gesamten Gesundheitssektor in Deutschland auswirken. In den letzten Wochen wurden viele von Ihnen bereits u.a. von Ihren Konnektor-Anbietern kontaktiert und auf Neuerungen hingewiesen. Teilweise gibt es Aufforderungen, neue Hardware zu erwerben oder Hard- und Software-Updates durchzuführen.
In diesem Zusammenhang wird auch das Praxisverwaltungssystem (PVS) immer wieder erwähnt. Aus diesem Grund möchten wir Ihnen in den nächsten Wochen schrittweise einen Überblick über die anstehenden Neuerungen geben und darüber, was diese für Sie und für teemer bedeuten.
Wir starten nachfolgend mit den Themen „eAU“ und „KIM“, da diese aufgrund ihrer Fristen und aus Sicht der KZBV für Zahnarztpraxen derzeit die höchste Dringlichkeit haben.
In den nächsten Wochen folgen noch weitere Informationen zum Notfalldatenmanagement (NFDM), dem elektronischen Medikationsplan (eMP), dem eRezept und der elektronischen Patientenakte (ePA).
eAU - elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Die eAU beschreibt die Digitalisierung der Arbeitsunfähigskeitsbescheinigung. Die Umsetzung ist in zwei Schritten vorgesehen:
- Elektronischer Versand an die Krankenkassen
- Elektronischer Versand an die Arbeitgeber
Schritt 1 war ursprünglich für den 01.01.2021 verpflichtend geplant. Diese Frist wurde erst kürzlich auf den 01.10.2021 verschoben. Im gleichen Zuge wurde die Frist für Schritt 2 vom 01.01.2022 auf den 01.07.2022 verschoben.
Technische Voraussetzungen für die eAU:
- Konnektor-Update (PTV3/eHealth-Konnektor)
- PVS-Update (teemer Version 1.43)
- KIM (siehe Informationen unten)
- elektronischer Heilberufeausweis „eHBA“ (für Nutzung qualifizierter elektronischer Signatur „QES“)
- elektronischer Praxisausweis „SMC-B“ (wenn QES nicht genutzt wird)
Mit teemer sind Sie auf der sicheren Seite, denn der Versand der eAU an die Krankenkassen wird bereits zum Januar 2021 unterstützt (mit SMC-B; die Umsetzung der qualifizierten elektronische Signatur über den eHBA erfolgt später).
KIM - Kommunikation im Medizinwesen
Mit dem Kommunikationsdienst KIM werden u.a. Praxen, Krankenhäuser, Apotheken und Krankenkassen zukünftig medizinische Dokumente elektronisch und sicher über die Telematikinfrastruktur versenden und empfangen können.
KIM kann, wenn technisch möglich, bereits heute genutzt werden. Verpflichtend wird KIM mit Einführung der eAU, da diese über KIM an die Krankenkassen versandt wird.
Technische Voraussetzungen für KIM
- Konnektor-Update (PTV3)
- PVS-Update oder geeignetes E-Mail-Programm wie z.B. Microsoft Outlook
- KIM-Adresse und KIM-Clientmodul
- SMC-B und optional eHBA (für QES)
Status
- Die ersten Konnektor-Updates haben in diesem Quartal begonnen
- Eine flächendeckende Verfügbarkeit ist bis Ende Q1 2021 wahrscheinlich
- Drei KIM-Anbieter sind derzeit zugelassen, weitere folgen
Vergütung
- Praxen erhalten eine Startpauschale von 100 €
- Praxen erhalten eine monatliche Pauschale von 16 €
Was muss eine Praxis tun, um KIM nutzen zu können?
Grundsätzlich können alle Leistungserbringer KIM nutzen, die an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind. Dafür benötigen sie einen eHealth-Konnektor (PTV3), ein Kartenterminal, einen elektronischen Praxis-/Institutionsausweis (SMC-B) und ggf. einen elektronischen Heilberufeausweis (eHBA), um versendete Nachrichten mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen.
1. KIM-Anschluss bei einem zugelassenen KIM-Anbieter beauftragen
Der KIM-Anbieter übernimmt die Registrierung der Praxis für KIM. Nach der Registrierung erhält die Praxis eine eigene KIM-E-Mail-Adresse. Es können auch mehrere KIM-Adressen gekauft werden.
2. KIM-Installation beim Telematik-Dienstleister vor Ort (DVO) beauftragen
Damit KIM genutzt werden kann, muss eine zusätzliche Software, das sogenannte KIM-Clientmodul, in der Praxis installiert werden. Die Software wird vom KIM-Anbieter (siehe Punkt 1) zur Verfügung gestellt.
Die Installation muss die Praxis entweder selbst vornehmen oder einen Dienstleister beauftragen. Dies übernehmen im Normalfall die DVOs, die das Clientmodul via Fernwartung installieren.
3. KIM mit gewohnten E-Mail-Programmen nutzen
Ist KIM installiert und eingerichtet, können E-Mails und Dokumente via KIM nur an andere KIM-Teilnehmer gesendet und von diesen empfangen werden. KIM-Nachrichten werden automatisch ver- und entschlüsselt und erfüllen hohe Sicherheitsanforderungen.
Dies funktioniert sowohl mit gängigen E-Mail-Programmen wie Microsoft Outlook als auch über das PVS, wenn dieses eine integrierte E-Mail-Funktion für den KIM-Betrieb bietet.
teemer wird technisch alle notwendigen KIM-Funktionen unterstützen und voraussichtlich bis Ende des Jahres hierfür eine Zulassung der gematik erhalten. Hierüber wird auch der Versand der eAUs abgebildet.
Eine integrierte E-Mail-Funktion in Verbindung mit Empfang und Versand von KIM-Nachrichten sowie die Möglichkeit zur qualifizierten elektronischen Signatur wird in teemer sobald wie möglich im nächsten Jahr bereitgestellt.
Weitere Informationen
Übersichten zu den verschiedenen Telematik-Anwendungen finden Sie auch auf den Seiten der KZBV und der KBV. Einige hilfreiche Links haben wir Ihnen hier zusammengestellt:
- KBV: Informationen zu KIM inkl. Erklärfilm, Funktionen wie eAU, Anbieter, technische Voraussetzungen und Kostenerstattungen
- KBV: Information zur Finanzierung verschiedener Telematik-Anwendungen und -Produkte
- KZBV: Übersicht über Telematik-Infrastruktur und Telematik-Anwendungen/Produkte wie SMC-B, eHBA, NFDM usw.
- KZBV: Informationen und Leitfaden zur Telematik-Infrastruktur sowie Informationen zur Kostenerstattung
- KZBV: Informationen zu KIM & QES
Die Beantragung der Kostenerstattung wird jeweils über Ihre zuständige KZV abgewickelt. Informationen über die Beantragung, Voraussetzungen, zugelassene Dienstleister, Kosten und Zuschüsse finden Sie auf den Webseiten Ihrer zuständigen KZV.
Bei Fragen stehen Ihnen unsere MitarbeiterInnen unter der teemer-Servicenummer +49 40 248 220-022 montags, dienstags und donnerstags von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr sowie mittwochs und freitags von 07:30 Uhr bis 15:00 Uhr gern zur Verfügung. Oder schreiben Sie uns eine E-Mail an service@teemer.de.
Freundliche Grüße
Ihr teemer-Team
Fortsetzung folgt.